NORDPOSTA maritim
Ausstellungsbedingungen
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1.    Name, Veranstalter, Ort und Zeit

 

1.1  Die Norddeutsche Postwertzeichen Ausstellung  N O R D P O S T A – Maritim 2008 wird von der ARGE Hamburger Briefmarkenvereine als Rang 3 – Ausstellung durchgeführt.

 

1.2   Die Ausrichtung und Organisation ist der ARGE Hamburger Briefmarkenvereine übertragen.

 

1.3  Die NORDPOSTA – Maritim findet in der Zeit vom 05.09. – 07.09.2008 im Kaispeicher B, Koreastr. 1,

20457 Hamburg statt.

                                        Öffnungszeiten am 05.09. von 14.00 – 18.00 Uhr

                                                               am 06.09. von 10.00 – 17.00 Uhr

                                                               am 07.09. von 10.00 – 16.00 Uhr

 

Sie wird nach der Ausstellungsordnung (AO), den Durchführungsbestimmungen (DB) und dem Bewertungsreglement (BR) des BDPh, in der neuesten Fassung zum Zeitpunkt des Anmeldeschlusses für Aussteller ausgerichtet.

  

2.     Aussteller

 

 

2.1    Als Aussteller im Wettbewerb können sich alle Sammler beteiligen, die einem dem BDPh und dessen Vertragsverbänden angeschlossenen Verein angehören und die Bedingungen der AO des BDPh erfüllen.

 

2.2   Voraussetzung für die Teilnahme ist die termingerechte Anmeldung und die Entscheidung des philatelistischen Ausschusses.

 

3.     Anmeldung und Annahme

 

3.1   Die Anmeldungen der Exponate müssen bis zum 31.05.2008 unter Benutzung der beiliegenden Formblätter bei unserem Ausstellungsleitern D.+J. Burmeister, Langenhorner Chaussee 233, 22415 Hamburg vorliegen. Der Anmeldung ist eine Kurzbeschreibung des Exponates beizufügen.

 

3.2   Über die Annahme des Exponates entscheidet der philatelistische Ausschuss. Mit der Annahmebestätigung erhält der Aussteller Mitteilung über die zugeteilte Rahmenzahl. Bei Ablehnung von Exponaten werden dem Aussteller die Gründe mitgeteilt. Für jedes Exponat muss ein gültiger Ausstellerpaß vorhanden sein.

 

3.3   Mit  der Annahme des Exponates verpflichtet sich der Aussteller unwiderruflich mit diesem an der Ausstellung teilzunehmen.

           

3.4   Die Namen der Mitglieder des philatelistischen Ausschusses sind dem Ausstellungskatalog zu  entnehmen.

 

4.     Einteilung der Exponate (Ausstellungsklassen).

 

 

4.1   Ländersammlungen                                        bis 1945 / nach 1945

4.2  Postgeschichtliche Sammlungen             PO       bis 1945 / nach 1945

4.3   Ganzsachensammlungen                        GA       bis 1945 / nach 1945

4.4    Luftpostsammlungen                             LU        bis 1945 / nach 1945

4.5    Astrophilatelie-Sammlungen                   AS      

4.6    Thematische Sammlungen                     TH       

4.7    Maximaphilatelie                                   MA                                                     

4.8    Fiskal Philatelie                                    FI

4.9    Ansichts- und Motivkarten                      AK

 

5.     Ausstellungsgebühren.

5.1   Die Ausstellungsgebühren betragen je Rahmen € 8.-

 

5.2   Die Ausstellungsgebühren sind bis spätestens 14 Tage nach Erhalt der Annahmebestätigung und Rechnung auf das Konto - Postbank Hamburg (BLZ 200 100 20) Konto Nr. 264397 - 200 unter     Hamburger Briefmarkensammler -BUW- e.V. zu überweisen.

 

6.     Sicherheit und Versicherung.

6.1   Der Ausrichter ist auf größtmögliche Sorgfalt bei der Behandlung der Exponate und Sicherheit in den Ausstellungsräumen bedacht. Eine Haftung für Beschädigung, Abhandenkommen oder

       sonstige Verluste wird mit Ausnahme von vorsätzlich oder grob fahrlässigen Handlungen des Veranstalters und seiner Mitarbeiter nicht übernommen.

 

6.2   Jedem Aussteller wird nachdrücklich empfohlen eine eigene Versicherung für Transport und und Ausstellung abzuschließen. Empfehlungen erteilt die Ausstellungsleitung.

               

7.    Auf- und Abbau der Exponate

 

 

7.1   Die Exponate sollen möglichst durch den Aussteller oder einem von ihm beauftragten Bevollmächtigten (mit schriftlicher Vollmacht) aufgebaut werden. Die Aufbauzeiten werden noch   bekannt gegeben.

           

7.2   Ist der Aufbau durch den Aussteller oder Bevollmächtigten nicht möglich, so ist das Exponat an    die Veranstaltungsleitung einzusenden.

                                                                      

7.5   Die Exponate sind dem Ausrichter portofrei und mit vorausbezahlter Zustellgebühr per Postpaket   einzusenden.

                           

7.4   Eine Hinterlegung von Sammlungsteilen ist nicht möglich.

 

7.5     Jedes Ausstellungsblatt muss einzeln in einer Klarsichthülle untergebracht sein.

 

7.6     Die Einlage der Ausstellungsblätter erfolgt in den Rahmen von links nach rechts (waagerecht).

 

7.7     Der Abbau erfolgt am 07.09.2008 nach Schließung der Ausstellung und nach einem dem Aussteller abgestimmten Zeitplan, voraussichtlich ab 16.15 Uhr. Es können keine Ausnahmen gemacht werden.

           

7.8   Exponate, die nicht vom Aussteller oder von einem von ihm Beauftragten abgebaut werden, werden nach Schließung der Ausstellung von der Ausstellungsleitung abgebaut, verpackt und auf Kosten des Ausstellers an dessen Anschrift zurückgesandt. Dazu ist vorbereitetes Verpackungsmaterial, vorbereitete Adressaufkleber und Paketkarte, sowie das erforderliche Porto beizufügen. Die Rücksendung erfolgt als Postpaket auf Gefahr des Empfängers. Urkunde, Bericht der Jury, Ausstellerpass und evtl. Ehrenpreis werden nach Möglichkeit der Sendung beigefügt.

 

8.     Beurteilung der Exponate

 

 

8.1   Die Exponate werden von einer Jury nach den Bestimmungen der AO und des BR (Bewertungsreglement des BDPh) beurteilt.

 

8.2    Die Jury kann Fachberater aus den Arbeitsgemeinschaften des BDPh oder ihm bekannte Spezialisten zu Rate ziehen.

 

8.3   Zur Bewertung werden Bewertungsbogen des BDPh  verwendet. Jeder Aussteller erhält eine Ausfertigung seines Bewertungsbogens mit dem von der Jury ermittelten Durchschnitts-

       Punktergebnis. Nach Veröffentlichung des Berichtes der Jury werden Prämiierung und Bewertung an jedem Exponat angebracht.

 

8.4   Die Verkündung des Berichtes der Jury und die Übergabe der Auszeichnungen ist für Sonntag, den 07.09.2008, vorgesehen.

           

8.5     Am Sonntag, dem 07.09.2008 stehen die Juroren den Ausstellern an den Exponaten zur Beratung zur Verfügung. Genaue Zeiten werden noch bekannt gegeben.

           

9.     Zuerkennung und Auszeichnungen

 

 

9.1   Es werden die nach der AO und dem BR des BDPh vorgesehenen Diplome vergeben. Außerdem werden verfügbare Ehrenpreise vergeben.

 

10.   Rechte der Ausstellungsleitung

 

 

10.1 Die Ausstellungsleitung hat das Recht im Rahmen billigen Ermessens namentlich mit Bezug auf das Ausstellungsziel, die Geeignetheit der angemeldeten Exponate und den zahlenmäßigen Umfang schon vorzeitig früher eingegangener Anmeldungen, angemeldeter oder bereits eingesandte Exponate ganz oder teilweise, nach Anhörung des philatelistischen Ausschusses, zurückzuweisen oder in anderer Form als der Anmeldeart zur Ausstellung zu bringen.

                                  

10.2 Für nicht rechtzeitig eingesandte Exponate ist in jedem Fall die Ausstellungsgebühr zu entrichten.

           

10.3 In allen, in diesen Bedingungen nicht vorgesehenen Fällen, entscheidet die Ausstellungsleitung.

 

10.4 Die Entscheidung des philatelistischen Ausschusses, der Jury und der Ausstellungsleitung sind endgültig  und unanfechtbar.

 

11.    Allgemeine Bestimmungen

 

 

11.1 In den Ausstellungsräumen ist keinerlei Tausch gestattet.

 

11.2 Für Berufsphilatelisten, Herstellerfirmen philatelistischer Artikel und philatelistische Verlage, sind besondere Flächen vorgesehen.

 

11.3 Bei Anfragen oder Anforderungen von Unterlagen bitten wir Rückporto beizufügen oder dieses spätestens der Anmeldung beizulegen.

 

11.4 Mit seiner Unterschrift auf dem Anmeldeformular erkennt der Aussteller die Ausstellungsordnung des BDPh und diese Ausstellungsbedingungen der NORDPOSTA -Maritim 2008 ausdrücklich an.

 

11.5 Die Ausstellungs- / Veranstaltungsleitung übt während der Veranstaltung das Hausrecht innerhalb der Veranstaltungsräumlichkeiten aus.

 

11.6 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.